
Terms & Conditions
General terms governing our services and client relationships
AGB / Terms & Conditions
General Terms
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Overmind Studios - Kummer, Gerhardt & Kraus GbR
Kantstraße 42
73312
Geislingen
USt-ID: DE327498744
| Finanzamt: Göppingen
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Overmind Studios (nachfolgend „Studio").
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B).
1.3 Abwehrklausel: Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, das Studio hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot des Studios schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder die Erbringung von Dienstleistungen nach Erhalt des Angebots anfordert.
1.5 Subunternehmer: Das Studio ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte freie Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen.
2. Vergütung und Zahlungsbedingungen
2.1 Sofern nicht im Angebot abweichend vereinbart, gilt folgender Zahlungsplan:
- 1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung zur Reservierung der Kapazitäten.
- 1/3 nach der ersten Preview (z.B. Playblast, Layout oder First Look).
- 1/3 nach Finalisierung und vor Übergabe der Master-Dateien.
2.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2.3 Alle Preise verstehen sich netto. Für Kunden mit Sitz in Deutschland wird die gesetzliche Umsatzsteuer (aktuell 19 %) hinzugerechnet. Für Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitteilen, gilt das Reverse-Charge-Verfahren; deutsche Umsatzsteuer wird nicht berechnet. Für Kunden außerhalb der EU fällt keine deutsche Umsatzsteuer an.
2.4 Drittkosten: Auslagen für Drittanbieter (z.B. Stock-Material, Lizenzen) sind nicht in der Vergütung enthalten. Kosten über 250,- EUR netto werden vorab mit dem Kunden abgestimmt (E-Mail genügt).
2.5 Aufrechnungsverbot: Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2.6 Bei Zahlungsverzug ist das Studio berechtigt, die weitere Leistungserbringung sowie die Herausgabe von Deliverables bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten. Darüber hinaus sind ab Verzugseintritt Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) geschuldet.
3. Mitwirkungspflichten und Freistellung
3.1 Der Kunde stellt alle notwendigen Materialien (Plates, Referenzen) zeitgerecht bereit. Er trägt die Verantwortung für die technische Korrektheit des Ausgangsmaterials (z.B. Framerates, Farbraum, Metadaten). Mehraufwand durch fehlerhaftes Quellmaterial wird gesondert berechnet.
3.2 Der Kunde garantiert, dass er über alle notwendigen Urheber-, Marken- und sonstigen Rechte an den bereitgestellten Materialien verfügt.
3.3 Freistellung: Der Kunde stellt das Studio von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Rechten durch die vom Kunden bereitgestellten Materialien beruhen. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
3.4 KI-Nutzung: Das Studio setzt KI-gestützte Werkzeuge für technische Zwischenschritte ein. Hierzu zählen insbesondere Roto-Automatisierung, Denoising, Upscaling, Cleanup und vergleichbare Verfahren, bei denen ein menschlicher Artist das Ergebnis kontrolliert und verantwortet. Generative KI zur eigenständigen Erzeugung des finalen Bildinhalts (z.B. Bild- oder Sequenzgenerierung ohne Quellfootage) wird – sofern nicht im Angebot ausdrücklich anders angegeben – ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden nicht eingesetzt.
4. Abnahme der Leistungen
4.1 Das Studio zeigt dem Kunden die Fertigstellung von Teilleistungen (Milestones) oder des Gesamtauftrags an.
4.2 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung den vertraglichen Spezifikationen entspricht. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
4.3 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung schriftlich oder per E-Mail unter Benennung konkreter Mängel rügt.
4.4 Die Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden gilt als vorbehaltlose Abnahme.
4a. Korrekturschleifen und Änderungswünsche
4a.1 Im individuellen Angebot ist die Anzahl der inbegriffenen Korrekturschleifen festgelegt. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
4a.2 Als Korrekturschleife gilt die Zusammenfassung aller Änderungswünsche des Kunden zu einem Zeitpunkt. Mehrere separat übermittelte Rückmeldungen zum gleichen Arbeitsstand werden als eine Korrekturschleife gewertet, sofern sie innerhalb von 48 Stunden eingehen.
4a.3 Grundlegende Richtungsänderungen (z.B. Wechsel des Konzepts, neues Briefing, wesentliche Änderung der Spezifikation) gelten unabhängig von der Anzahl genutzter Korrekturschleifen als neuer Leistungsumfang und werden gesondert angeboten.
4a.4 Die Pflicht zur Nachbesserung bei vertragswidrigen Leistungen (§ 635 BGB) bleibt unberührt.
5. Projektverzögerungen und Bereitstellungshonorar
5.1 Verzögert sich das Projekt durch fehlende Mitwirkung des Kunden um mehr als 14 Tage, kann das Studio nach schriftlicher Mahnung (E-Mail genügt) ein Bereitstellungshonorar von 5% des Rest-Projektwerts pro angefangener Woche verlangen, maximal jedoch insgesamt 50% der Gesamtvergütung.
5.2 Bei Ereignissen höherer Gewalt verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Störung.
6. Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Studio räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten Arbeitsergebnissen (z.B. VFX-Deliverables, Renderings, Animationen, interaktive Ausgaben) ein.
6.2 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Rechte und das Eigentum beim Studio.
6.3 Weitere Renderings, Formatvarianten, Farbvarianten oder zusätzliche Ansichten aus bestehenden Szenen oder Projektdaten stellen eine neue Leistung dar und werden gesondert beauftragt und vergütet — unabhängig davon, ob das Ausgangsmaterial noch beim Studio vorliegt.
7. Quellmaterial, Geheimhaltung und Archivierung
7.1 Quell- und Arbeitsdateien (z.B. .blend, .comp, Rigs) verbleiben im Eigentum des Studios und werden nicht herausgegeben.
7.2 Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.
7.3 Archivierung: Das Studio ist verpflichtet, das Quellmaterial für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Projektabschluss vorzuhalten, soweit dies technisch möglich und durch Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Studios (z.B. Hardwareausfall, höhere Gewalt) nicht verhindert wird. Eine Archivierung über diesen Zeitraum hinaus ist eine gesonderte, kostenpflichtige Dienstleistung und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Nach Ablauf der Frist ist das Studio ohne solche Vereinbarung zur Löschung berechtigt.
8. Referenzrecht und Breakdowns
8.1 Das Studio darf finale Ergebnisse nach deren Veröffentlichung durch den Kunden zu Eigenwerbezwecken nutzen.
8.2 Dies umfasst ausdrücklich auch Breakdowns und Making-of-Material (z.B. Vorher/Nachher-Vergleiche, Prozessdarstellungen, VFX-Breakdowns), sofern keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden offenbart werden.
8.3 Möchte der Kunde einzelne Materialien von dieser Nutzung ausnehmen, hat er dies vor Abschluss des Projekts schriftlich mitzuteilen und einen berechtigten Grund (z.B. laufende NDA-Verpflichtung, unveröffentlichtes Projekt) anzugeben. Das Studio wird einem solchen Wunsch nicht unbillig widersprechen.
9. Abwerbeverbot
9.1 Der Kunde verpflichtet sich, Gesellschafter oder Mitarbeiter des Studios für 12 Monate nach Projektabschluss nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Studios abzuwerben oder zu diesem Zweck zu kontaktieren. Bei schuldhaftem Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,- EUR je Verstoß fällig, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 Das Studio haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes.
10.3 Eine darüber hinausgehende Haftung – insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Kündigung und Textform
11.1 Der Kunde kann den Auftrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Das Studio hat Anspruch auf die Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der durch die Kündigung entstandenen Kosten.
11.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
12. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte (z.B. Renderfarmen) erfolgt nur zur Vertragserfüllung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ulm.
13.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest unberührt (Salvatorische Klausel).
13.3 Diese AGB werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Im Falle von Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen beiden Fassungen gilt die deutsche Fassung.
